Immobilienerwerb in der Schweiz durch Ausländer

Der Grundstückserwerb in der Schweiz durch ausländische Personen ist gesetzlich beschränkt. Dabei besteht der Grundsatz der Bewilligungspflicht (Bewilligungsgründe, Ausnahmen von der Bewilligungspflicht und Bewilligungsverfahren). Unerheblich ist, ob sich das Grundstück bereits in ausländischem Eigentum befindet und aus welchem Rechtsgrund (Kauf, Tausch, Schenkung etc.) es erworben wird. Dabei gelten als Personen im Ausland: lesen sie mehr…